Psychotherapie-Forum Düsseldorf - www.psyhcotherapeuten-in-duesseldorf-de

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Titel. Name

 

Frau Dr. med. Dipl.-Psych. Josefine Lorenzen

Adresse

 

Kaiserswerther Straße 45
40477 Düsseldorf

Telefon:

 

0211 / 16 45 65 93

Stadtteil:

 

Derendorf

e-Mail-Adresse:

 

josefine.lorenzen@t-online.de

Internet:

 

www.josefinelorenzen.de

Berufsbezeichnung
Facharztbezeichnungen
Zusatzbezeichnungen

 

Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Psychoanalyse
 

Therapieverfahren:

 

Analytische Psychotherapie
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
 

Besondere
Qualifikationen
und
Leistungsangebote der
Praxis nach eigenen
Angaben *:

 

Psychotherapie mit älteren Menschen

Behandelter
Personenkreis:

 

Erwachsene

Fremdsprachen:
(nur wenn Therapie in der Sprache angeboten wird)

 

Englisch

Erreichbarkeit:

 

wird auf dem Anrufbeantworter bekanntgegeben
Andere Art der Anmeldung: per e-mail

 

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* s. Berufsordnung ÄK Nordrhein
§ 27 Erlaubte Information und berufswidrige Werbung
(4) Die Ärztin/Der Arzt kann
1. nach der Weiterbildungsordnung erworbene Bezeichnungen,
2. nach sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften erworbene Qualifikationen,
3. bis zu drei besondere Leistungsangebote nach eigenen Angaben und
4. organisatorische Hinweise ankündigen.
(5) Die nach Abs. 4 Nr. 1 erworbenen Bezeichnungen dürfen nur in der nach der Weiterbildungsordnung zulässigen Form geführt werden. Ein Hinweis auf die verleihende Ärztekammer ist zulässig.
Andere Qualifikationen und besondere Leistungsangebote nach eigenen Angaben dürfen nur angekündigt werden, wenn diese Angaben nicht mit solchen nach geregeltem Weiterbildungsrecht erworbenen Qualifikationen verwechselt werden können.
Die Angaben nach Abs. 4 Nrn. 1 und 2 sind nur zulässig, wenn die Ärztin/der Arzt die umfassten Tätigkeiten nicht nur gelegentlich ausübt.
(6) Besondere Leistungen können angekündigt und müssen mit dem Zusatz „besonderes Leistungsangebot nach eigenen Angaben“ gekennzeichnet werden. Zur Ankündigung dieser Angaben ist berechtigt, wer diese Leistung/-en seit mindestens zwei Jahren in erheblichem Umfang erbringt und dies auf Verlangen der Ärztekammer nachweisen kann.