Psychotherapie-Forum Düsseldorf - www.psyhcotherapeuten-in-duesseldorf-de

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Titel. Name

 

Herrn Dr. med. Axel Kirchner

Adresse

 

Carlo-Schmid-Straße 1
40595 Düsseldorf

Telefon:

 

0211 / 70 00 523

Stadtteil:

 

Hellerhof

e-Mail-Adresse:

 

info@psychotherapie-dr-kirchner.de

Internet:

 

www.psychotherapie-dr-kirchner.de

Berufsbezeichnung
Facharztbezeichnungen
Zusatzbezeichnungen

 

Facharzt für Allgemeinmedizin
Facharzt für Urologie
Psychotherapie

Therapieverfahren:

 

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

Besondere
Qualifikationen
und
Leistungsangebote der
Praxis nach eigenen
Angaben *:

 

Behandlung von Sexualstörungen bei Männern

Behandelter
Personenkreis:

 

Erwachsene

Erreichbarkeit:

 

Telefonsprechzeiten/Sprechstunde
Montag bis Donnerstag 09:00 - 11:30 Uhr
Montag 16:00 - 17:00 Uhr
Online-Terminplaner für diagnostische Erstgespräche, über Homepage erreichbar

 

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* s. Berufsordnung ÄK Nordrhein
§ 27 Erlaubte Information und berufswidrige Werbung
(4) Die Ärztin/Der Arzt kann
1. nach der Weiterbildungsordnung erworbene Bezeichnungen,
2. nach sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften erworbene Qualifikationen,
3. bis zu drei besondere Leistungsangebote nach eigenen Angaben und
4. organisatorische Hinweise ankündigen.
(5) Die nach Abs. 4 Nr. 1 erworbenen Bezeichnungen dürfen nur in der nach der Weiterbildungsordnung zulässigen Form geführt werden. Ein Hinweis auf die verleihende Ärztekammer ist zulässig.
Andere Qualifikationen und besondere Leistungsangebote nach eigenen Angaben dürfen nur angekündigt werden, wenn diese Angaben nicht mit solchen nach geregeltem Weiterbildungsrecht erworbenen Qualifikationen verwechselt werden können.
Die Angaben nach Abs. 4 Nrn. 1 und 2 sind nur zulässig, wenn die Ärztin/der Arzt die umfassten Tätigkeiten nicht nur gelegentlich ausübt.
(6) Besondere Leistungen können angekündigt und müssen mit dem Zusatz „besonderes Leistungsangebot nach eigenen Angaben“ gekennzeichnet werden. Zur Ankündigung dieser Angaben ist berechtigt, wer diese Leistung/-en seit mindestens zwei Jahren in erheblichem Umfang erbringt und dies auf Verlangen der Ärztekammer nachweisen kann.