Wie sind die Rahmenbedingungen für eine Psychotherapie?
Psychotherapie ist eine Behandlung, die in manchen Fällen nur wenige Sitzungen erfordert, die sich aber oft über einen längeren Zeitraum erstreckt. Je nachdem, wie intensiv an einem Problem gearbeitet werden muß, kann die psychotherapeutische Behandlung auch mehrere Jahre dauern.
Psychotherapie zu Lasten der Krankenkassen kann von psychotherapeutisch qualifizierten Ärzten, Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten durchgeführt werden. Die Krankenkassen bezahlen nur bestimmte psychotherapeutische Verfahren, deren Wirksamkeit nachgewiesen ist. Dabei gibt es Unterschiede zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung.
Gesetzliche Krankenversicherung
Vorgespräche und Kostenübernahme
Jeder Versicherte hat das Recht, auf Kosten der Krankenkasse einige Vorgespräche mit einem – wenn nötig auch mit mehreren – Psychotherapeuten zu führen. Zuzahlungen oder Privatabrechnung sind nicht notwendig. Sie können sich daher ohne vorherige Konsultation eines anderen Arztes direkt an eine psychotherapeutische Praxis Ihrer Wahl wenden. In diesem Fall wird die Praxisgebühr von 10 € fällig; bei Vorlage einer Überweisung entfällt die Praxisgebühr.
In den Vorgesprächen bekommt der Psychotherapeut im Rahmen der Diagnostik einen ersten Einblick in die möglichen Ursachen der Probleme und klärt mit Ihnen die Behandlungsmöglichkeiten ab. Er informiert Sie über die Wirkungsweise der beabichtigten Behandlung sowie über Behandlungsalternativen. Die Probesitzungen dienen auch der Prüfung, ob Patient und Psychotherapeut miteinander ins Gespräch kommen und arbeiten können. Es ist nicht sinnvoll, eine Behandlung zu beginnen, wenn sich kein Vertrauen entwickelt, daß der Psychotherapeut und/oder die angebotene Therapie Ihnen helfen kann. In diesem Fall können Sie gemeinsam mit dem Psychotherapeuten das weitere Vorgehen überlegen.
Wenn beide übereingekommen sind, eine Therapie zu beginnen, stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme. Der Therapeut schreibt dazu einen Bericht, in dem er die geplante Behandlung begründet. Diesen Bericht bekommt in anonymisierter Form ein Fachgutachter, der dann der Krankenkasse empfiehlt oder abrät, die Kosten der Behandlung zu übernehmen. Die Krankenkasse bewilligt und bezahlt eine bestimmte Anzahl von Sitzungen. Bei Bedarf kann später ein Fortführungsantrag gestellt werden.
Abrechnung
Die Abrechnung der Therapie erfolgt mit Hilfe der Versichertenkarte über die Kassenärztliche Vereinigung. Für eine genehmigte Therapiesitzung von 50 Minuten erhält ein Psychotherapeut derzeit etwa 80 Euro, für Vorgespräche deutlich weniger.
In dem Sitzungshonorar sind sämtliche zusätzlichen Tätigkeiten im Rahmen der Praxisführung wie Dokumentation, Büroarbeit, Telefonate, Supervision, Fortbildung usw. sowie die Betriebskosten (Miete, Personalkosten usw.) enthalten.
Private Krankenversicherung und Beihilfe
Bei der Beihilfe und einigen Privaten Krankenversicherungen ist die Durchführung und Kostenübernahme grundsätzlich ähnlich geregelt.
Bei den meisten privaten Versicherungen kommt es allerdings auf den vereinbarten Tarif an: viele Tarife erstatten nur eine sehr eingeschränkte Anzahl von psychotherapeutischen Sitzungen, z.B. 20 Sitzungen pro Jahr.
Abrechnung
Der Psychotherapeut stellt die therapeutischen Leistungen dem Patienten direkt in Rechnung. Der Patient ist verpflichtet, die Rechnung umgehend zu begleichen. Er reicht die Rechnung seiner Versicherung bzw. der Beihilfe zur Erstattung ein.
Für eine Sitzung von 50 Minuten werden meist etwa 90 Euro in Rechnung gestellt (2,3-facher GOÄ-Satz), bei Verhaltenstherapie etwa 100 Euro. Weitere Leistungen, wie z.B. Anamnese, Psychischer Befund und Antragstellung können in Rechung gestellt werden.
In dem Sitzungshonorar sind sämtliche zusätzlichen Tätigkeiten im Rahmen der Praxisführung wie Dokumentation, Büroarbeit, Telefonate, Supervision, Fortbildung usw. sowie die Betriebskosten (Miete, Personalkosten usw.) enthalten.
Termine und Terminabsagen
Je nach Verfahren finden die Sitzungen einmal bis mehrmals pro Woche statt. Für einen fruchtbaren therapeutischen Prozeß ist es in der Regel sinnvoll, daß die Sitzungen regelmäßig stattfinden, deshalb werden meist feste Termine vereinbart.
Die vereinbarten Termine sind ausschließlich für den Patienten reserviert. Wenn ein Patient nicht kommt, oder kurzfristig absagt, kann der Therapeut diesen Termin nicht mehr anderweitig vergeben. Termine, zu denen der Patient nicht erscheint, dürfen der Krankenkasse nicht in Rechnung gestellt werden, denn die Kasse zahlt nur für erbrachte Leistungen. Der Therapeut hat also in dieser Zeit Verdienstausfall. Deshalb treffen die meisten Therapeuten mit ihren Patienten Vereinbarungen über das Absagen von Terminen und das Bezahlen eines Honorars für ausgefallene Stunden (rechtlich abgesichert unter der Bezeichnung Bereitstellungshonorar gemäß § 615 BGB).
Schweigepflicht und Datenschutz
Sämtliche Inhalte der therapeutischen Gespräche werden streng vertraulich behandelt, selbst die Tatsache, dass jemand in Behandlung ist. Für Auskünfte des Psychotherapeuten an Dritte ist immer das Einverständnis des Patienten erforderlich.
Der Bericht an den Gutachter zur Kostenübernahme ist bei den Gesetzlichen Krankenkassen anonymisiert, bei Beihilfe und Privater Krankenversicherung ist das jedoch nicht der Fall. Dafür ist eine Entbindung von der Schweigepflicht nötig.
Die meisten Psychotherapeuten nehmen als Maßnahme der Qualitätssicherung Supervision in Anspruch, um die Behandlungen zu überprüfen und zu verbessern. In der Supervision werden keine Namen genannt und es wird dafür gesorgt, dass Patienten nicht identifizierbar sind.
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