Psychotherapie-Forum Düsseldorf - www.psyhcotherapeuten-in-duesseldorf-de

zurück zur vorherigen Auswahl 

Blind-Gif10x10 

 

Titel. Name

 

Frau Dr. med. Barbara Rogmans

Adresse

 

Sedanstr. 8
40217 Düsseldorf

Telefon:

 

0151 111 939 70

Stadtteil:

 

Unterbilk

e-Mail-Adresse:

 

info@praxis-rogmans.de

Internet:

 

www.praxis-rogmans.de

Berufsbezeichnung
Facharztbezeichnungen
Zusatzbezeichnungen

 

Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie,
Fachärztin für Allgemeinmedizin
Naturheilverfahren
 

Therapieverfahren:

 

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Gruppentherapie TP
 

Besondere
Qualifikationen
und
Leistungsangebote der
Praxis nach eigenen
Angaben *:

 

1. systemisches Coaching (SG)
2. psychosoziale Beratung bei unerfülltem Kinderwunsch
   (BKiD-Beraterin)
 

Behandelter
Personenkreis:

 

Erwachsene

Erreichbarkeit:

 

Telefonsprechzeiten werden auf Website
und Anrufbeantworter bekanntgegeben.

 

zurück zur vorherigen Auswahl 

* s. Berufsordnung ÄK Nordrhein
§ 27 Erlaubte Information und berufswidrige Werbung
(4) Die Ärztin/Der Arzt kann
1. nach der Weiterbildungsordnung erworbene Bezeichnungen,
2. nach sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften erworbene Qualifikationen,
3. bis zu drei besondere Leistungsangebote nach eigenen Angaben und
4. organisatorische Hinweise ankündigen.
(5) Die nach Abs. 4 Nr. 1 erworbenen Bezeichnungen dürfen nur in der nach der Weiterbildungsordnung zulässigen Form geführt werden. Ein Hinweis auf die verleihende Ärztekammer ist zulässig.
Andere Qualifikationen und besondere Leistungsangebote nach eigenen Angaben dürfen nur angekündigt werden, wenn diese Angaben nicht mit solchen nach geregeltem Weiterbildungsrecht erworbenen Qualifikationen verwechselt werden können.
Die Angaben nach Abs. 4 Nrn. 1 und 2 sind nur zulässig, wenn die Ärztin/der Arzt die umfassten Tätigkeiten nicht nur gelegentlich ausübt.
(6) Besondere Leistungen können angekündigt und müssen mit dem Zusatz „besonderes Leistungsangebot nach eigenen Angaben“ gekennzeichnet werden. Zur Ankündigung dieser Angaben ist berechtigt, wer diese Leistung/-en seit mindestens zwei Jahren in erheblichem Umfang erbringt und dies auf Verlangen der Ärztekammer nachweisen kann.