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Titel. Name
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Frau Dr. med. Claudia Rosanowski
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Adresse
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Am Wasserturm 10 40597 Düsseldorf
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Telefon:
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0211 / 71 99 49
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Stadtteil:
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Benrath
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e-Mail-Adresse:
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info@praxis-rosanowski.de
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Internet:
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www.praxis-rosanowski.de
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Berufsbezeichnung Facharztbezeichnungen Zusatzbezeichnungen
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Fachärztin für Psychotherapeutische Medizin - Psychoanalyse Fachärztin für Innere Medizin - Kardiologie - Sportmedizin Rehabilitationswesen
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Therapieverfahren:
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Analytische Psychotherapie Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
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Besondere Qualifikationen und Leistungsangebote der Praxis nach eigenen Angaben *:
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Psychokardiologie Psychotraumatherapie: PITT = psychodynamisch imaginative Traumatherapie, EMDR Supervision für Psychotherapeuten/Psychoanalytiker
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Behandelter Personenkreis:
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Erwachsene
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Fremdsprachen: (nur wenn Therapie in der Sprache angeboten wird)
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Englisch
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Erreichbarkeit:
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Wird auf dem Anrufbeantworter bekanntgegeben
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* s. Berufsordnung ÄK Nordrhein § 27 Erlaubte Information und berufswidrige Werbung (4) Die Ärztin/Der Arzt kann 1. nach der Weiterbildungsordnung erworbene Bezeichnungen, 2. nach sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften erworbene Qualifikationen, 3. bis zu drei besondere Leistungsangebote nach eigenen Angaben und 4. organisatorische Hinweise ankündigen. (5) Die nach Abs. 4 Nr. 1 erworbenen Bezeichnungen dürfen nur in der nach der Weiterbildungsordnung zulässigen Form geführt werden. Ein Hinweis auf die verleihende Ärztekammer ist zulässig. Andere Qualifikationen und besondere Leistungsangebote nach eigenen Angaben dürfen nur angekündigt werden, wenn diese Angaben nicht mit solchen nach geregeltem Weiterbildungsrecht erworbenen Qualifikationen verwechselt werden können. Die Angaben nach Abs. 4 Nrn. 1 und 2 sind nur zulässig, wenn die Ärztin/der Arzt die umfassten Tätigkeiten nicht nur gelegentlich ausübt. (6) Besondere Leistungen können angekündigt und müssen mit dem Zusatz „besonderes Leistungsangebot nach eigenen Angaben“ gekennzeichnet werden. Zur Ankündigung dieser Angaben ist berechtigt, wer diese Leistung/-en seit mindestens zwei Jahren in erheblichem Umfang erbringt und dies auf Verlangen der Ärztekammer nachweisen kann.
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