Psychotherapie-Forum Düsseldorf - www.psyhcotherapeuten-in-duesseldorf-de

zurück zur vorherigen Auswahl 

Blind-Gif10x10 

 

Titel. Name

 

Herr Prof. Dr. med. Michael Stimpel

Adresse

 

Berliner Allee 40 (Hamburg-Haus)
40212 Düsseldorf

Telefon:

 

0211 / 828 266 50

Stadtteil:

 

Zentrum

e-Mail-Adresse:

 

info@psychokardiologie-duesseldorf.de

Internet:

 

www.psychokardiologie-duesseldorf.de

Berufsbezeichnung
Facharztbezeichnungen
Zusatzbezeichnungen

 

Ärztlicher Psychotherapeut
Facharzt für innere Medizin
 

Therapieverfahren:

 

Verhaltenstherapie

Besondere
Qualifikationen
und
Leistungsangebote der
Praxis nach eigenen
Angaben *:

 

1. Psychokardiologie
2. Schematherapie
3. EMDR
4. Sexualberatung
5. Coaching

Behandelter
Personenkreis:

 

Erwachsene

Fremdsprachen:
(nur wenn Therapie in der Sprache angeboten wird)

 

Englisch

Erreichbarkeit:

 

Wird auf dem Anrufbeantworter bekanntgegeben

 

zurück zur vorherigen Auswahl 

* s. Berufsordnung ÄK Nordrhein
§ 27 Erlaubte Information und berufswidrige Werbung
(4) Die Ärztin/Der Arzt kann
1. nach der Weiterbildungsordnung erworbene Bezeichnungen,
2. nach sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften erworbene Qualifikationen,
3. bis zu drei besondere Leistungsangebote nach eigenen Angaben und
4. organisatorische Hinweise ankündigen.
(5) Die nach Abs. 4 Nr. 1 erworbenen Bezeichnungen dürfen nur in der nach der Weiterbildungsordnung zulässigen Form geführt werden. Ein Hinweis auf die verleihende Ärztekammer ist zulässig.
Andere Qualifikationen und besondere Leistungsangebote nach eigenen Angaben dürfen nur angekündigt werden, wenn diese Angaben nicht mit solchen nach geregeltem Weiterbildungsrecht erworbenen Qualifikationen verwechselt werden können.
Die Angaben nach Abs. 4 Nrn. 1 und 2 sind nur zulässig, wenn die Ärztin/der Arzt die umfassten Tätigkeiten nicht nur gelegentlich ausübt.
(6) Besondere Leistungen können angekündigt und müssen mit dem Zusatz „besonderes Leistungsangebot nach eigenen Angaben“ gekennzeichnet werden. Zur Ankündigung dieser Angaben ist berechtigt, wer diese Leistung/-en seit mindestens zwei Jahren in erheblichem Umfang erbringt und dies auf Verlangen der Ärztekammer nachweisen kann.