Psychotherapie-Forum Düsseldorf - www.psyhcotherapeuten-in-duesseldorf-de

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Titel. Name

 

Herrn Prof. Dr. med. Dr. phil. Wolfgang Tress

Adresse

 

Max-Planck-Straße 4
40237 Düsseldorf

Telefon:

 

0157 52 95 60 60

Stadtteil:

 

Düsseltal

e-Mail-Adresse:

 

tress@uni-duesseldorf.de

Internet:

 

privataerztliche-psychotherapie-duesseldorf.de

Berufsbezeichnung
Facharztbezeichnungen
Zusatzbezeichnungen

 

Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Facharzt für Psychiatrie, Psychoanalyse
Psychotherapie

Therapieverfahren:

 

Analytische Psychotherapie
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Guppentherapie AP/TP
Autogenes Training

Besondere
Qualifikationen
und
Leistungsangebote der
Praxis nach eigenen
Angaben *:

 

1. Beratung, Coaching
2. Lehrtherapie (befugt durch Ärztekammer Nordrhein)
3. Paartherapie
 

Behandelter
Personenkreis:

 

Erwachsene

Fremdsprachen:
(nur wenn Therapie in der Sprache angeboten wird)

 

Englisch

Erreichbarkeit:

 

Wird auf dem Anrufbeantworter bekanntgegeben
Anmeldung vorzugsweise per e-mail
 

 

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* s. Berufsordnung ÄK Nordrhein
§ 27 Erlaubte Information und berufswidrige Werbung
(4) Die Ärztin/Der Arzt kann
1. nach der Weiterbildungsordnung erworbene Bezeichnungen,
2. nach sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften erworbene Qualifikationen,
3. bis zu drei besondere Leistungsangebote nach eigenen Angaben und
4. organisatorische Hinweise ankündigen.
(5) Die nach Abs. 4 Nr. 1 erworbenen Bezeichnungen dürfen nur in der nach der Weiterbildungsordnung zulässigen Form geführt werden. Ein Hinweis auf die verleihende Ärztekammer ist zulässig.
Andere Qualifikationen und besondere Leistungsangebote nach eigenen Angaben dürfen nur angekündigt werden, wenn diese Angaben nicht mit solchen nach geregeltem Weiterbildungsrecht erworbenen Qualifikationen verwechselt werden können.
Die Angaben nach Abs. 4 Nrn. 1 und 2 sind nur zulässig, wenn die Ärztin/der Arzt die umfassten Tätigkeiten nicht nur gelegentlich ausübt.
(6) Besondere Leistungen können angekündigt und müssen mit dem Zusatz „besonderes Leistungsangebot nach eigenen Angaben“ gekennzeichnet werden. Zur Ankündigung dieser Angaben ist berechtigt, wer diese Leistung/-en seit mindestens zwei Jahren in erheblichem Umfang erbringt und dies auf Verlangen der Ärztekammer nachweisen kann.